Die Immobilienbewertung ist der erste und oft sogar der wichtigste Schritt, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen. Ohne die Kenntnis des aktuellen Marktwerts ist es kaum möglich, einen Angebotspreis festzulegen, der einerseits konkurrenzfähig ist und andererseits einen Verkauf unter Wert verhindert.
Wenn Sie unsere erfahrenen Immobilienmakler damit beauftragen, Ihre Immobilie zu bewerten, werden wir nicht nur die wertdeterminierenden Merkmale des Hauses oder der Wohnung, sondern auch die Lage in Bietigheim-Bissingen berücksichtigen. Dadurch unterscheidet sich unser Service von pauschalen Bewertungsportalen im Internet, die allenfalls einen groben Richtwert angeben. Sind Sie an unserem kostenfreien Service der Immobilienbewertung interessiert?

Unser Immobilienbüro überzeugt mit vorbildlichem Service: Wir übernehmen für Eigentümer die gesamte Vermarktung und administrative Verkaufsvorbereitung und sorgen dafür, dass Kaufinteressenten schneller eine geeignete Immobilie finden.
Eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf ist die Festsetzung eines realistischen Angebotspreises, weshalb eine aktuelle Immobilienbewertung ein wesentlicher Baustein unseres Services für Eigentümer darstellt und von uns kostenlos durchgeführt wird. Wenden Sie sich auch als Kaufinteressent an unsere Immobilienagentur, um mit einer Immobilienbewertung ein konkretes Angebot zu überprüfen.
Persönlicher Ansprechpartner
Immobilienmakler sind die geeigneten Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Immobilienbewertung als Vorbereitung eines Verkaufs durchzuführen. Unsere Makler kennen den regionalen Immobilienmarkt genau und berücksichtigen zuverlässig alle relevanten Faktoren.
Wenn Sie jedoch ein gerichtsfestes Wertgutachten brauchen, empfehlen wir Ihnen einen zertifizierten Gutachter für Immobilien. Ein derartiges Wertgutachten geht über eine Immobilienbewertung hinaus und ist immer gebührenpflichtig. Sie benötigen ein rechtssicheres Immobiliengutachten beispielsweise, wenn der Zugewinn bei einer Scheidung oder der Erbanteil eines Gemeinschaftserbes berechnet werden soll. Darüber hinaus fordern auch Finanzämter für die Berechnung von Grunderwerbs- oder Erbschaftssteuern ein Wertgutachten ein.
Dank unseres umfangreichen Netzwerks aus kompetenten Partnern können wir jederzeit den Kontakt zu einem Gutachter für Immobilien herstellen – möchten Sie mehr über unseren Service erfahren oder direkt eine persönliche Immobilienberatung in Anspruch nehmen?
