Sie möchten, dass wir Ihre Immobilie verkaufen, um schneller einen Verkaufserfolg und bessere Konditionen zu realisieren? Das ist eine hervorragende Entscheidung, denn wie in allen Bereichen erweist sich auch beim Immobilienverkauf die Beauftragung erfahrener Experten als Erfolgsfaktor. Um die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, werden wir zunächst eine professionelle Immobilienbewertung durchführen, die alle relevanten Merkmale der Immobilie, aber auch die nicht minder wertbestimmenden Faktoren der Lage in Vaihingen an der Enz berücksichtigen.
Unsere Immobilienmakler gehen strukturiert vor und werden Ihre Immobilie korrekt bewerten und den ermittelten Marktwert transparent begründen – auf Basis der Immobilienbewertung erfolgt im nächsten Schritt in Absprache mit Ihnen die Festlegung eines konkurrenzfähigen Angebotspreises.

Wir bieten Eigentümern, die uns mit der Immobilienvermarktung beauftragen, einen vorbildlichen Service an und führen deshalb die Immobilienbewertung kostenlos durch, unter expliziter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen auf dem Immobilienmarkt in Vaihingen an der Enz. Das unterscheidet eine Immobilienbewertung durch kompetente Makler von pauschalen Bewertungsportalen im Internet, die allenfalls einen groben Richtwert angeben, der nicht geeignet ist, um davon den Angebotspreis abzuleiten.
Damit wir unsere Kunden vor Vermögens- und Zeitverlusten schützen, bieten wir deshalb die Immobilienbewertung als kostenlosen Service an. Eine vorliegende Marktpreiseinschätzung ist ein wichtiges Kaufargument für Kunden, die sich auf diese Weise von der Seriosität des Angebots überzeugen.
Die Immobilienbewertung durch einen fachkompetenten Makler bildet die fundierte Grundlage für den Immobilienverkauf. In einigen Fällen wird jedoch ein sogenanntes gerichtsfestes Wertgutachten benötigt, das ausschließlich von einem zertifizierten Gutachter für Immobilien erstellt werden kann.
Ein derartiges rechtssicheres Wertgutachten ist beispielsweise erforderlich, wenn der Immobilienwert im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung, der Berechnung von Erbanteilen oder anderen juristischen Auseinandersetzungen berechnet werden muss. Außerdem fordern Finanzämter für die Ermittlung von Grunderwerbs-, Schenkungs- oder Erbschaftssteuern ebenfalls ein gebührenpflichtiges Wertgutachten eines Gutachters für Immobilien. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an unser Immobilienbüro, denn dank unseres umfassenden Netzwerks vermitteln wir den Kontakt zu zertifizierten Immobiliengutachtern.
